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Leserbrief zur laufenden Pokalrunde der 2. Mannschaften

Die laufende Runde des Kreispokals der 2.Mannschaften bekommt durch die Urteile des Kreisrechtsausschusses Limburg/Weilburg und in nächster Instanz durch das Verbandsgericht des HFV einen mehr als faden Beigeschmack.

Was ist passiert, um was geht es?

Im Mai 2012 beschloss der Kreisfußballausschuss (KFA) unter Kreisfußballwart Jörn Metzler bei einer KFA Sitzung ab der Pokal-Runde 2012/13 der 2.Mannschaften zwecks Chancengleichheit, wie auch in Pflichtspielen der 2.Mannschaften, analog dem § 26 der Spielordnung des HFV, den Einsatz von Spielern aus der ersten Mannschaft, die am Wochenende vorher zum Einsatz kamen, auf maximal 2 zu begrenzen.

So weit, so gut, ein mehr als lobenswerter Entschluss des KFA. In all den Jahren seit 2012 hielten sich die beteiligten Mannschaften an diesen Beschluss, oder vielleicht fielen Verstöße auch nicht auf.

Bis es in der zweiten Runde des diesjährigen Pokals zur Partie SV Thalheim II gegen SG Nord II kam.

Der SV Thalheim II seit Jahren erstmalig im Kreispokalgeschehen vertreten, lies in dieser Partie ACHT 1. Mannschaftsspieler mitwirken und gewann das Spiel mit 5:4.

Sicherlich kein Beinbruch für die Nord Akteure, nur die hohe Anzahl der 1. Mannschaftsspieler beim Gastgeber verstand keiner so richtig. Hielt man sich doch selbst penibel an die Vorgaben des KFA Beschlusses und hatte nur zwei Akteure dabei, die am Sonntag vorher als Ergänzungsspieler in der 1.Mannschaft zum Einsatz kamen.

Also wurde Pokalspielleiter Gerhard Fluck kontaktiert, mit den unstrittigen Tatsachen konfrontiert, dieser gab die Sache zum Kreisrechtsausschuß unter Vorsitz von Hubert Erwes. Dieser entschied, mit seinen zwei Beisitzern, dass das Spiel wie ausgetragen gewertet wird, da es der KFA versäumt hätte seinen Beschluss jedes Jahr, vor Beginn der Pokalrunde, zu erneuern.

Ein Urteil, welches unter Fußballfachleuten im Kreis kollektives Kopfschütteln auslöste.

Also bemühte die SG Nord die nächst höhere Instanz, das Verbandssportgericht des HFV.

Nach sage und schreibe fast acht Wochen, darum wurde auch die Partie des Achtelfinales SV Thalheim II gegen VfR 07 Limburg II mehrfach an und wieder abgesetzt, bemühte sich nun das Verbandssportgericht uns mitzuteilen, dass auch sie die Auffassung des Kreissportgerichtes teilen und der Beschluss vor jeder neuen Saison neu gefasst werden muss.

Nach irgendwelchen Paragraphen wird das Urteil sicherlich richtig sein. Dem gesunden sportlichen Menschenverstand muss sich das Alles ja nicht unbedingt erschließen.

Das Fazit aus der ganzen Angelegenheit, ein Verein kann mit nur einer Mannschaft (theoretisch) den Kreispokal der  1. wie auch der 2. Mannschaft gewinnen.

Der KFA ist um die Erkenntnis schlauer, dass Beschlüsse auf unterer Ebene nicht das Papier wert sind auf dem sie geschrieben werden, es sei denn man erneuert sie jedes Jahr.

Die SG Nord darf gut 200,- € für den Gang durch zwei Instanzen berappen, na gut wenn es der Sache hilft, in Zukunft solch einen Hick-Hack zu vermeiden, war es vielleicht gut angelegtes Geld.

Den noch im Kreispokal der 2.Mannschaften vertretenen Vereinen wurde nun höchstrichterlich bestätigt, dass sie ab sofort so viele 1. Mannschaftsspieler einsetzen können wie sie wollen.

Aber vielleicht siegt ja auch die sportliche Fairness und man handhabt es so wie in den Jahren seit 2012, als es das besagte Urteil l noch nicht gab und auch der SV Thalheim denkt mal drüber nach.

Für die Spieler der Mannschaft SG Nord II und die Spielgemeinschaft Nord

Thomas Rosenbaum

Spielausschussvorsitzender